Allgemeine Vermiet-Bedingungen

1. Allgemeine Informationen 

PMC vermietet Elektrofahrzeuge („EV“) an Privatpersonen (im stationsbasierten „Car-Sharing“) sowie an Firmen und öffentliche Einrichtungen („Firmennutzung“). Zu diesem Zweck unterhält PMC einen eigenen EV-Fuhrpark, betreut unternehmenseigene EV-Fuhrparks und verwaltet EVs der Mitglieder („kooperierende Fahrzeughalter“). Dies umfasst die technische Betreuung der Fahrzeuge, das Lademanagement und das Buchungssystem. Beim Car-Sharing ist der jeweilige Fahrer des Mietfahrzeugs gleichzeitig auch der Vertragspartner (Nutzer). Bei Firmennutzung ist der Firmeninhaber oder ein gesetzlicher Vertreter Vertragspartner. Die Fahrzeuge des EV- Fuhrparks können dann in Absprache auch von Mitarbeitern des jeweiligen Unternehmens gefahren werden. In beiden Nutzungsarten weist PMC die jeweiligen Nutzer in die Handhabung der Fahrzeuge und ggfs. in das Buchungssystem ein.

2. Nutzungsbestimmungen 

2.1 Der Nutzer erhält das Fahrzeug für den vertraglich vereinbarten Zeitraum. Beim Car-Sharing ist dies der im Online Buchungssystem angegebene Zeitraum. Bei Firmennutzung ist dies i.d.R. eine Langzeitnutzung.

2.2 Das Fahrzeug wird in sauberem Zustand übergeben. Der Nutzer verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend zu behandeln. Bei starker Verschmutzung insbesondere des Fahrzeuginnenraums ist PMC berechtigt, die Reinigungskosten in üblicher Höhe zusätzlich in Rechnung zu stellen.

2.3 Der Fahrzeugnutzer hat regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Falls dieser Zustand nicht gewährleistet ist, dann ist dies PMC vor einer Weiternutzung mitzuteilen. Der Wechsel von Sommer- und Winterbereifung, die Wartung/Inspektion sowie die Einleitung der HU/UVV-Prüfung erfolgen durch PMC.

2.4 Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Nutzern ist insbesondere untersagt:

  • Teilnahme an Motorsportveranstaltungen jeglicher Art, einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten; 
  • Fahrsicherheitstraining; 
  • Gewerbliche Personenbeförderung; 
  • Untervermietung; 
  • Beförderung von Gefahrstoffen; 
  • Abschleppen von anderen Fahrzeugen, Anhängern etc.; 
  • Auslandsfahrten; 
  • Übungsfahrten von Führerscheinbewerbern oder Fahrtbegleitung von 17-jährigen Fahrern. 

2.5 Grundsätzlich sind alle Veränderungen am Fahrzeug untersagt. Dies betrifft auch das Anbringen von Aufklebern oder Folien ohne vorheriger Zustimmung von PMC. Bei Fahrzeug-Rückgabe sind alle Aufkleber und Folien rückstandsfrei zu entfernen. Bei Langzeitnutzung wird der Fahrzeugzustand bei jeder Übergabe und Rückgabe protokolliert.

2.6 Wird das Fahrzeug im Car-Sharing vermietet, ist eine vertragswidrige Weitergabe des Fahrzeugs an andere Personen untersagt.

2.7 Durch PMC betreute Firmenfahrzeuge können von allen Mitarbeitern der Firma genutzt werden, sofern:

  • die Fahrer vom Vertragspartner dazu autorisiert wurden und fahrtüchtig sind; 
  • die Fahrer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen (wird vom Vertragspartner überprüft); 
  • die Fahrer in die Handhabung des Fahrzeugs vom Vertragspartner eingewiesen wurden; 
  • die Nutzung des Fahrzeugs durch Mitarbeiter der Firma dokumentiert wird (z.B. Fahrtenbuch). 

2.8 Kinder dürfen nur mit den gesetzlich vorgeschriebenen zusätzlichen Sicherheitsvorrichtungen befördert werden. Für Fahrer gilt grundsätzlich ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille).  

3. Datenerfassung, Datenschutz 

Die Erhebung von Daten der Vertragspartner (Privatpersonen bzw. Unternehmen) unterliegen den Richtlinien der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), deren genaue Ausgestaltung auf unserer web-Seite (https://www.pmc-nordwest.de) sowie im Beiblatt beschrieben ist, das vor Vertragsabschluss ausgehändigt wird.

4. Kosten 

Die Preise für das Car-Sharing orientieren sich an den Preisen der Deutschen Bahn (Flinkster). Die Preise für geschlossene Fahrzeug-pools orientieren sich an den Preisen der lokalen Anbieter. Die Preise werden dem Nutzer vor Fahrtantritt bekannt gegeben. Dem Nutzer wird nach Fahrzeug-Rückgabe eine Rechnung ausgestellt. Der Betrag wird im SEPA-Lastschriftverfahren vom angegebenen Konto des Nutzers abgebucht. Bei Langzeitnutzung zahlt der Nutzer die zuvor vereinbarten monatlichen Teilbeträge. Die Fahrzeugversicherung trägt PMC bzw. jeweils der kooperierende Fahrzeughalter. Alle angebotenen Fahrzeuge sind Vollkasko-versichert mit einer Schadensfall-Selbstbeteiligung für den Nutzer in Höhe von 500,-€. 

5. Schadensfälle 

Bei einem Unfall sind umgehend die Polizei und PMC zu benachrichtigen. Festzuhalten sind das gegnerische Kfz-Kennzeichen, Name und Anschrift des Fahrers, Versicherung/ Versicherungsnummer, evtl. Unfallzeugen sowie die aufnehmende Polizeidienststelle (siehe hierzu das Formular „Unfallbericht“ in der Fahrzeugmappe /Handschuhfach). Fahrzeugschäden, die durch unbekannte Dritte verursacht worden sind, sind zu dokumentieren und an PMC zu melden. Bei sonstigen Problemen, die nicht vor Ort gelöst werden können, ist zunächst immer und zeitnah PMC zu informieren. Bei Unfällen/Problemen außerhalb der PMC-Geschäftszeiten gilt die Verhaltensanweisung im Fahrzeug (Handschuhfach).

Falls nach Fahrzeugübernahme technische Mängel auftreten oder Kontrollleuchten im Fahrzeug ein technisches Problem signalisieren, so ist der Nutzer verpflichtet, sich entsprechend der Betriebsanleitung zu verhalten und zusätzlich PMC zu informieren.

6. Haftung 

PMC haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit eines seiner Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen, im Übrigen nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden, wie insbesondere für entgangenen Gewinn, wird – außer in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

Der Nutzer haftet für Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung durch ihn und/oder seine Mitfahrer am Fahrzeug entstehen. Der Nutzer haftet ebenfalls für von ihm verschuldete Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten.

Diese Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil des Vertrags zur Fahrzeugnutzung. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und sonstige Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.

7. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen AGB nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame oder durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der Umsetzung derjenigen Bestimmung möglichst nahekommt, welche die Vertragsparteien mit der vorherigen Bestimmung verfolgt haben.

Besondere Geschäftsbedingungen der PMC eG im Bereich Fahrzeugvermietung
gültig ab 01.01.2022